Wie bereits erwähnt vertritt die SV die Interessen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Gremien der Schule:
Die Schulkonferenz
Das wichtigste und einflussreichsten Gremium, in dem die SV vertreten ist, ist die Schulkonferenz. Hier werden grundlegende Entscheidungen über die Gestaltung und die zukünftige Ausrichtung des Herders getroffen. In der Schulkonferenz sind sieben Schüler*innen als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.
Die Fachschaftskonferenzen
Neben der Schulkonferenzen gibt es die sogenannten Fachkonferenzen. Hier wird über alle Sachen entschieden und beraten, die nur die einzelnen Fächer betreffen, so zum Beispiel die Anschaffung von neuen Schulbüchern. Sie bestehen aus den Lehrern des jeweiligen Faches und einem Eltern- sowie Schüler*innenvertreter. Schüler*innen und Eltern haben hier jedoch nur ein Antrags- und Rederecht, sind also als sogenannte „beratende Mitglieder“ Teil der Fachkonferenz.
Die Disziplinarkonferenz
Ein Schüler*innenvertreter sitzt auch in der Disziplinarkonferenz. Diese berät über eventuelle disziplinarische Konsequenzen eines Schülers, der im schweren Maße gegen die Regeln der Gesamtschule Kempen verstoßen hat. Der Schüler*innenvertreter ist hierbei aufgerufen, während der Beratung die Position des betroffenen Schülers in besonderer Weise in den Blick zu nehmen.
Der Schülerrat
Zudem gibt es auch ein SV-eigenes Gremium: Den Schülerrat. Dieser wählt die Schüler*innensprecher und die Schüler*innenvertreter für die einzelnen Gremien. Zudem berät und entscheidet er über wichtige, für die SV betreffende Fragen. Der Schülerrat besteht aus allen Klassen- und Kurssprechern. Er wird regulär einmal zu Beginn des Schuljahres einberufen und ggf. ein weiteres Mal pro Halbjahr.
Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV – Erlass) geregelt.
Auf Landesebene ist die LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung der Schülerinnen und Schüler.